Gerade in den Zeiten und Orten, wo Wildwechsel zu vermuten ist, sollte der Fahrer vorsichtig und vorausschauend fahren. Gerade im Frühling und Herbst ist in nicht nur an den Gebieten die Gefahr eines Wildwechsels hoch, die an einem Wald angrenzen, sondern auch bei flachen Feldern. Denn zu dem sogenannten Haarwild gehören neben Rehen und Hirschen, auch Wildschweine, Füchse und Hasen. Weil die Tiere zwischen Feld und Wald wandern, ist die Gefahr eines Unfalls besonders in den frühen Morgenstunden und abends besonders hoch. Deshalb ist hier besondere Vorsicht geboten.
Ist ein Unfall doch nicht zu vermeiden, so ist direkt nach dem Unfall zunächst der Unfallort abzusichern und die örtliche Polizei sowie der Jagdpächter zu verständigen. Sobald dieser eingetroffen ist, stellt er eine sogenannte „Wildschadensbescheinigung“ aus, der zusammen mit dem polizeilichen Protokoll an den Versicherer eingereicht wird. Hierdurch können dann die entstandenen Kosten beim Fahrzeug behoben werden. Entstehen bei dem Unfall Rettungskosten, wie beispielsweise Abschleppkosten und ähnliche, werden diese dann auch von dem Versicherer übernommen. Doch Vorsicht: Schäden, die durch Ausweichmanöver entstanden sind, müssen erst bewiesen werden, dass die durch Wild verursacht wurden. Kommt es beispielsweise durch ein Ausweichen zu einem Zusammenstoß mit einem entgegenfahrenden Fahrzeug, muss der Verursacher nachweisen, dass er seine Spur aufgrund eines Wildtieres gewechselt hat. Kann er das nicht, bleibt er auf den Kosten sitzen.
Haustiere, wie Pferde, Kühe, Hunde und Geflügel zählen nicht zu den Wildtieren. Hierbei gilt die Bedingung, dass die Tiere nicht domestiziert sind und über Wirbel verfügen. Einige Versicherer übernehmen auch Haustiere.