Fahrzeuge sind sowohl in der Teilkaskoversicherung als auch in der Vollkaskoversicherung gegen Wetterschäden versichert. In der Vollkaskoversicherung ist der Versicherungsschutz jedoch erweitert.
Direkte Gewitter- und Sturmschäden ab Windstärke 8 mit Geschwindigkeiten zwischen 62 km/h und 74 km/h übernimmt die Teilkaskoversicherung. Die Vollkaskoversicherung übernimmt auch indirekte Schäden. Dieser wäre zum Beispiel das hier: Ein Gewitter kommt auf, der Fahrer eines Fahrzeuges erschreckt bei Blitz und Donner so sehr, dass er das Lenkrad verzieht und gegen einen Gegenstand oder in einen Graben fährt. Auch der Aufprall von Dachziegeln oder Ästen auf dem Auto kann einen solchen Schreck auslösen. Die dadurch entstehenden Autoscheiben, Beulen und Schrammen sind ebenfalls abgedeckt bei der Vollkaskoversicherung. Es ist allerdings hilfreich, wenn man einen Nachweis erbringen kann, dass man während des Unwetters am Platz des Unwetters gefahren ist. Solche Nachweise erleichtern und verkürzen die Verhandlungen mit der Vollkaskoversicherung enorm. Quittungen von Hotels, Tankstellen oder anderen Einrichtungen reichen als Nachweise aus.
Die Vollkaskoversicherung zahlt einen Wetterschaden nicht, wenn bei Abschluß der Police angegeben wird, dass man regelmäßig in einer Garage parkt. Steht das Fahrzeug während eines Unwetters nicht in der Garage, sondern auf der Straße oder vor dem Haus und wird es dann beschädigt, ist die Vollkaskoversicherung nicht verpflichtet, Zahlungen zu leisten.
Man sollte die Höhe des entstandenen Wetterschadens in etwa kennen. Bei der Vollkaskoversicherung ist es so, dass nach einem gemeldeten und abgewickelten Schaden die Prämien zur Versicherung steigen. Es gilt zu überlegen, ob man einen kleineren Schaden aus eigener Tasche bezahlt, um höhere Beiträge zu vermeiden.