20. May 2012

Unfall mit Unfallflucht

Um es kurz zu machen: keine Vollkaskoversicherung zahlt bei einer Unfallflucht, sei der Unfall auch noch so unwichtig und der Schaden sehr gering. Bei einem Unfall im Straßenverkehr, sei es als Fußgänger, Radfahrer oder Führer von motorisierten Vehikeln aller Art, hat man diverse Pflichten zu erfüllen. Dazu gehört, dass man zumindest eine angemessene Zeit wartet, ob der Geschädigte auftaucht. Wie lange angemessen ist, hat der Gesetzgeber bislang nicht festgelegt. Taucht niemand auf, so sollte man die Polizei holen oder wenigstens Zeugen finden, die später belegen können, dass man gewartet und vor allem auch seine Personalien in Form einer Anschrift und Telefonnummer am Unfallort hinterlassen hat.

Wenn man die Möglichkeit hat, vom Schaden und Unfallort Fotos zu machen, beispielsweise mit einem Handy, sollte man das tun. Das beweist nicht nur, dass man sich nach dem Unfall gekümmert hat und nicht einfach weiter gefahren ist. Fotos beweisen auch, wie genau der Schaden aussieht. Dies kann hilfreich sein, wenn man einen unfairen Unfallgegner hat; es gibt Zeitgenossen, die versuchen, aus einem Bagatellschaden einen großen Schaden zu machen, um mehr Geld von der Versicherung zu bekommen.

In jedem Fall von Unfallflucht zahlt die Vollkaskoversicherung nicht, weder den fremden noch den eigenen Schaden. Der finanzielle Ruin ist bei schweren Unfällen mit Unfallflucht vorprogrammiert. Unfallflucht lohnt sich nie, denn man wird früher oder später immer erwischt. Sie kann sogar zu einem Strafverfahren führen, wenn der Tatbestand der unterlassenen Hilfestellung erfüllt ist. Das ist der Fall, wenn Menschen zu Schaden gekommen sind.

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