20. May 2012

Brand

Brandschäden können an einem Fahrzeug in verschiedener Form auftreten. Die Vollkaskoversicherung kommt auf für Schmor- und Brandschäden, die durch Kurzschlüsse am Kabelbaum entstehen. Auch Brand und Explosion sind abgedeckt. Verbrennt ein Fahrzeug durch mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen, ist dies ebenfalls in der Vollkaskoversicherung enthalten. Dies ist aktuell wichtig zu wissen, weil es in vielen Städten zurzeit Brandstiftungen an vielen Autos gibt.

Entsteht ein Brand, wenn – versehentlich oder absichtlich – der falsche Kraftstoff getankt wurde, zum Beispiel Diesel statt Benzin, so kommt die Vollkaskoversicherung nicht auf. Dieser Fall ist eine Sache für die Teilkaskoversicherung, nicht die Vollkaskoversicherung, aber nur, wenn dem, der das Falsche getankt hat, ein Versehen und kein Vorsatz – Absicht – anzuerkennen ist. Die Teilkaskoversicherung ist immer in der Vollkaskoversicherung enthalten. Versicherungstechnisch sieht ein Brand so aus: Er ist ein Feuer mit Flammenbildung, das von einem bestimmungsgemäßen Brandherd entstanden ist und sich vorn dort aus ausbreiten kann. In einem Auto ist der Brennraum eines Zylinders ein solcher bestimmungsgemäßer Brandherd.

Sollte es dazu kommen, dass ein Brand von einem Fahrzeug auf ein weiteres überspringt, so hat der Eigentümer dieses Autos keinen Anspruch auf Regelung durch die Vollkaskoversicherung des Besitzers des ursprünglichen, zuerst brennenden Fahrzeuges. Er muss sich an seine eigene Versicherung wenden, um den Schaden reguliert zu bekommen. Da ein Brandschaden von der Teilkaskoversicherung abgedeckt wird, ist zu überlegen, ob eine Vollkaskoversicherung sinnvoll ist. Dies ist der Fall, wenn ein Fahrzeug unter drei Jahre alt oder sehr teuer ist. Bis zu sieben Jahre alte Autos sollte man mit einer Teilkaskoversicherung versichern.